SVB-Hütte: Nutzungsordnung und Buchungsmöglichkeit
Hier können Sie die SVB-Hütte buchen.
Ansprechpartner:
Bitte lesen Sie vorher die Nutzungsordnung !
Nutzungsordnung der SVB – Hütte
(Stand 09.04.2009)
- Die SVB – Hütte steht allen Gruppierungen im Verein zur Nutzung zur Verfügung. Für Vereinsaktivitäten, Jugend- und Kinderangebote, sowie für Treffen und Zusammenkünfte die der Begegnung und Kameradschaft der Vereinsmitglieder förderlich sind, wird diese Einrichtung des SVB kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung muss der satzungsgemäßen Zielsetzung des Vereins entsprechen. Bei jeder Benutzung ist eine für die Aufsichtsführung / Aufsichtspflicht und ordnungsgemäße Behandlung / Nutzung der Hütte verantwortliche erwachsene / volljährige Person zu benennen.
- Von Seiten des Vereins wird ein Belegungsplan geführt. Belegungswünsche müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Belegungsvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen. Die Schlüsselabgabe erfolgt durch den SVB. Über ausgegebene Schlüssel wird ein Schlüsselverzeichnis geführt.
- Bei Vergabe der Hütte für private Zwecke z.B. Geburtstagsfeiern, etc wird eine Gebühr von 50,- € erhoben.
- In der SVB – Hütte sollen nur Getränke abgegeben werden, die über die Brauerei Gundel Barthelmesaurach bezogen werden.
Im Verpflegungsbereich wird die Zusammenarbeit mit der Vereinsgaststätte erbeten.
Für die Toilettenbenutzung steht die Aussentoilette zur Verfügung.
- Die Mitbenutzung des Außenbereiches (überdachter Vorplatz, Grillplatz, Feuerstelle) kann nach vorheriger Absprache ermöglicht werden.
- Für die Sauberkeit der Hütte, WC-Anlage und der anderen benutzten Einrichtungen sowie das jeweilige Programmangebot ist die belegende Gruppe und die benannte verantwortliche Person der Vorstandschaft gegenüber verantwortlich. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. Das Befahren der naheliegenden Sportplätze bzw. das dortige Parken ist verboten!
- Schäden und Versicherungsangelegenheiten, die über die bestehenden SVB – Versicherungen hinausgehen, müssen von der belegenden Gruppe geregelt werden. Bei Schlüsselübergabe an den Mieter ist eine Kaution von 200,- € zu hinterlegen.
- Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Inventar, mit Strom und Wasser wird als selbstverständlich erwartet. Beschädigungen, auch mutwillige Zerstörungen sind von der belegenden Gruppe zu melden und zu erstatten.
- Diese Nutzungsordnung wurde in der SVB – Vorstandssitzung am 10.12.2002 verabschiedet und am 09.04.2009 geändert und gilt ab sofort.
SV Barthelmesaurach e.V.
Albert Bundschuh, 1. Vorsitzender